Montag, 17. Februar 2014

Edathy.


Sebastian Edathy legte am 7. Februar 2014 sein Bundestagsmandat aus

gesundheitlichen Gründen nieder.


Packt seine Pornos in den Koffer und macht sich vom Acker.


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Unterdessen hauen sich die Mitglieder der Großen Koalition die mehr oder weniger dicken Köpfe ein.


Der Herr über Kraut und Rüben, Agrarminister Friedrich ( CDU ) gibt seinen wohl nicht ganz

freiwilligen Rücktritt bekannt, weil der Oppermann von der SPD eine alte Petze ist, und nichts

für sich behalten kann.


Hätte der Friedrich ( damals noch Innenminister ) dies rechtzeitig geahnt, hätte er dem dicken

Gabriel ( SPD ) natürlich nichts gesagt.


Seehofer ( der Voll-Horst von der CSU ) freut sich, dass es keinen aus der eigenen Partei erwischt hat,

und erklärt ganz Bayern vorsichtshalber zur Porno-freien Zone.


Merkel ( CDU ) versteht wie immer nichts, vor allem nicht die ganze Aufregung, und erzählt

lustige Geschichten von unbekleideten Jugendlichen an den FKK-Stränden der ehemaligen DDR.


Kubicki ( FDP ) verklagt irgendjemanden wegen irgendetwas.

Kubicki ist ja bekannt, der hockt in jeder Talkshow, aber was war die FDP gleich nochmal???



Gerade läuft die Bundespressekonferenz auf  PHÖNIX.

Regierungssprecher Seibert lässt ausrichten, daß die Angela bedingungslose Aufklärung verlangt,

aber der Siegmar leider ein Tonband verschluckt hat, welches in Dauerschleife

die Worte " Diese Frage stellt sich in diesem Zusammenhang nicht" von sich gibt.


Alles in Allem ein erbärmlicher Budenzauber.

PHÖNIX zeigt jetzt die Doku "Schlachtfeld Politik".

u.a. der Fall Möllemann ( FDP ).........9 Fallschirmspringer, nur 8 ziehen die Reissleine.


Das schaue ich mir jetzt an.

Bis dann.



Ach übrigens, Edathy lässt über seinen Rechtsanwalt ausrichten, daß er die

Staatsanwaltschaft Hannover verklagt.



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Ach übrigens, JÖRG TAUSS wäre doch in solchen schweren Zeiten bestimmt ein

verständnisvoller Freund..............gleiche Partei, gleiche Vorlieben.


Am 28. Mai 2010 wurde Jörg Tauss nach § 184b StGB wegen des „Besitzes kinderpornographischer Schriften u. a. in insgesamt 102 Fällen“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt.[19] Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Tauss’ Einlassung, er habe die Taten begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen,[20] war das Landgericht nicht gefolgt. Zur Frage, ob sexuelle Motive vorlagen, traf das Gericht keine Feststellungen, da dies für die Tatbestandsverwirklichung des § 184b StGB nicht erforderlich war. Das Urteil beschränkte sich auf die Feststellung eines ausschließlich „privaten Interesses“ an dem Material.
Das Urteil wurde am 24. August 2010 rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof Tauss’ Revision als „offensichtlich unbegründet“ verwarf.[21][22]



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