Sonntag, 28. April 2013

Europaparlament Brüssel.

Gesehen bei Graphitti



Diese Vorgabe für Betreiber von einschlägigen Web-Seiten wurde bestimmt von einer EU-Kommision beschlossen.

Das sind Leute aus ganz Europa, die in ihren Heimat-Ländern als Politiker völlig ungeeignet waren, und deshalb nach Brüssel abgeschoben wurden.

Und jetzt dort völlig ungeeignet sind.
Egal für was.

Die Arbeitswoche beginnt nach einer Anreise mit dem letzten Flieger am Dienstag, weil der Montag einstimmig als
Arbeitstag abgeschafft wurde.

Den Dienstag kann man auch vergessen, weil nach 23 Uhr keiner mehr Lust auf Maloche hat.
Ist auch ganz ungesund bei künstlichem Licht. Wegen der Augen und so.

Ausserdem muss man seine Koffer auspacken.

Mittwoch ist bei denen dann wie bei anderen der Montag.
Schlechtgelaunt und ziemlich unproduktiv. Lieber nichts machen, als nur Scheisse beschliessen.

Dafür ist der Donnerstag da.
Hochmotiviert wird die Scheisse beschlossen, auf welche man am Mittwoch noch keinen Bock hatte.
Zur Belohnung darf man früher Feierabend machen.

Schnell noch Kofferpacken.

Freitag rein ins Parlament.
Sich noch kurz auf der Anwesenheitsliste eintragen, damit es wenigstens so aussieht, als wäre man dagewesen.

Dann aber nichts wie ab zum Flughafen.

Thank God it´s Friday.


Für diesen Knochenjob gibts laut WIKIPEDIA folgende Entschädigung.

Ein Europaparlamentarier hat gegenwärtig (Stand 2011) die folgenden Ansprüche:[16]
  • Ein monatliches Grundgehalt von 7.956,87 EUR brutto, was 38,5 % der Grundbezüge eines Richters am Europäischen Gerichtshof entspricht. Davon ist eine EU-Steuer und ein Unfallversicherungsbeitrag zu leisten, was netto 6.200,72 EUR ergibt.
  • Ab dem vollendeten 63. Lebensjahr ein Ruhegehalt von 3,5 % des Gehalts für jedes volle geleistete Amtsjahr, jedoch maximal 70 % des Gehalts.
  • Nach Ausscheiden aus dem Parlament ein Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung. „Dieser Anspruch besteht für jedes Jahr der Ausübung des Mandats für einen Monat, mindestens jedoch für sechs und höchstens für 24 Monate.“[17]
  • Eine pauschale monatliche Spesenvergütung von 4.299 EUR.
  • Die Vergütung der tatsächlich entstandenen Kosten der Reisen zum und vom Ort der Parlamentssitzungen beziehungsweise 0,50 € pro Kilometer, wenn die Reise im eigenen Fahrzeug absolviert wird.
  • Ein Tagegeld von 304 EUR für jeden Tag der Teilnahme an offiziellen Sitzungen der Gremien des Europäischen Parlaments.
  • Die Anstellung von Assistenten auf Kosten der EU bis maximal 19.709 EUR monatlich inklusive Spesen. Maximal ein Viertel dieses Betrags kann auch für Dienstleistungen wie Gutachten von externen Anbietern verwendet werden











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